Teilnahmebedingungen

Teilnahmeberechtigung
  1. Eine Anmeldung ist ausschließlich über die Website www.tecktriathlon.de möglich.
  2. Startberechtigt sind Personen im Alter von 18 Jahren und älter, eine Vereinszugehörigkeit ist nicht erforderlich. Minderjährige müssen nur eine Einverständniserklärung der Eltern mitbringen.
  3. Das Teilnehmerlimit wird pro Veranstaltung auf 175 Teilnehmer festgesetzt, eine Nachmeldemöglichkeit besteht nicht.
  4. Die Teilnahme ist ein persönliches Recht und nicht auf einen Dritten übertragbar.
  5. Der Veranstalter kann vor Ort nochmals die Bestätigung der Anerkennung der Teilnahmebedingungen durch eigenhändige Unterschrift verlangen.
Gesundheit des Teilnehmers und Gefahren
  1. Der Teilnehmer nimmt an der Veranstaltung auf eigenes Risiko teil und erklärt verbindlich, dass er körperlich fit ist, für den Wettkampf ausreichend trainiert hat und keine gesundheitlichen Bedenken gegen die Teilnahme bestehen. Der Teilnehmer verpflichtet sich, ggfs. vorher durch ärztliche Untersuchung festzustellen, dass gesundheitliche Bedenken für eine Teilnahme nicht bestehen
  2. Dem Teilnehmer ist bekannt, dass die Teilnahme am Teck Triathlon Gefahren in sich birgt und das Risiko ernsthafter Verletzungen bis hin zu tödlichen Unfällen und Eigentumsbeschädigungen nicht ausgeschlossen werden kann.
Pflichten des Teilnehmers
  1. Der Teilnehmer ist verpflichtet den Hinweisen und Vorgaben des Veranstalters sowie den Anweisungen der Hilfskräfte sowie den Kräften der örtlichen Sicherheitsbehörden ohne Einschränkung Folge zu leisten. Der Veranstalter ist berechtigt, bei Zuwiderhandlungen, welche den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der Teilnehmer gefährden können, jederzeit den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.
  2. Der Teilnehmer ist verpflichtet, sich mit den Wettkampfstrecken vertraut zu machen. Er akzeptiert mit seiner Teilnahme die vom Veranstalter vorgegebenen Strecken so wie sie am Wettkampftag sind.
  3. Die Verantwortung für die einwandfreie Ausrüstung trägt der Teilnehmer, er hat insbesondere während des Radfahrens einen entsprechenden Helm zu tragen.
  4. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass er während des Wettbewerbs auf seine Kosten medizinisch behandelt wird, falls das bei Auftreten von Verletzungen im Falle eines Unfalls und/oder bei Erkrankungen im Verlauf des Rennens ratsam sein sollte. Sollte eine medizinische Behandlung erforderlich werden, erklärt sich der Teilnehmer auch hiermit im Voraus einverstanden. Dem Teilnehmer ist bekannt, dass die Kosten für ärztliche Dienstleistungen nicht im Startgeld enthalten sind und ihm gegenüber nach den üblichen ärztlichen Tarifen direkt berechnet werden. Insoweit ist es Sache des Teilnehmers für eine ausreichende Versicherungsdeckung zu sorgen. Eine Haftung des Veranstalters ist hierfür ausgeschlossen.
Haftungsausschluss
  1. Die Teilnahme am Teck Triathlon erfolgt auf eigenes Risiko.
  2. Die Haftung des Veranstalters und/oder seiner Erfüllungsgehilfen ist, auch gegenüber Dritten auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung ist für andere Schäden als solche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ausgeschlossen soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters und/oder dessen Erfüllungsgehilfen beruht.
  3. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung.
  4. Der Teilnehmer ist für seine persönlichen Wertgegenstände und die Wettkampfausrüstung alleine verantwortlich. Der Veranstalter haftet nicht für Ausrüstungsgegenstände oder andere abhanden gekommene Gegenstände und Bekleidungsstücke der Teilnehmer
  5. Der Teilnehmer stellt den Veranstalter sowie dessen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von jeglicher Haftung gegenüber Dritten frei, soweit diese Dritten Schäden in Folge des Teck Triathlon erleiden.
  6. Der Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbegrenzung gilt auch für Ansprüche, die Erben oder sonstige Dritte aufgrund von erlittenen Verletzungen oder im Todesfall geltend machen können.
  7. Mit der Anmeldung zum Teck Triathlon bestätigt der Teilnehmer, die Verzichtserklärung, die Haftungsfreistellung und das Reglement gelesen und verstanden zu haben und diese vollumfänglich anzuerkennen
Ausfall und Änderung der Veranstaltung, Nichtteilnahme
  1. Der Veranstalter ist berechtigt, den Ablauf der Veranstaltung abzuändern, zeitlich verzögert zu starten oder abzusagen, wenn dies die Bedingungen am Wettkampftag erforderlich machen. Im Falle einer Absage gibt es keinen Nachholtermin und es erfolgt keine Rückerstattung des Startgeldes. Die Teilnehmenden können jedoch ihre Trikots abholen.
  2. Bei einem Ausfall oder einer Änderung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnung, Änderungen der Genehmigungen, Bedingungen der Wettkampfstrecke oder aus jedem anderen Grund, der außerhalb der Kontrolle des Veranstalters liegt, hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes und/oder Ersatz sonstiger Schäden, wie An- und Abreisekosten oder Hotelkosten.
  3. Bei Nichtteilnahme, auch bei Krankheit, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Startgebühr. Das gilt auch, wenn der Teilnehmer gegenüber dem Veranstalter zuvor seine Nichtteilnahme oder einen berechtigten Rücktritt erklärt.
Datenerhebung und Datenverwertung, Nutzung der Bildrechte und Tonrechte
  1. Der Teilnehmer ist einverstanden, dass die in der Anmeldung gemachten und die später hochgeladenen bzw. eingereichten personenbezogene Angaben erfasst, gespeichert und insbesondere an vom Veranstalter beauftragte Unternehmen (z.B. kommerzielle Dritte zur Zeitmessung) weitergegeben werden, um dort zur Durchführung der Veranstaltung verarbeitet werden.
  2. Der Teilnehmer ist einverstanden, dass seine persönlichen Daten aus der Anmeldung und die später von ihm hochgeladenen/eingereichten Daten im Internet öffentlich zugänglich sind.
  3. Der Teilnehmer ist einverstanden, dass im Rahmen der Veranstaltung gemachte Fotos und Filmaufnahmen ohne Anspruch auf Vergütung uneingeschränkt vervielfältigt, verbreitet und veröffentlicht werden dürfen. Der Teilnehmer räumt dem Veranstalter ein, die Rechte an dem zur Verfügung gestellten Bild- und Tonmaterial unbeschränkt zu nutzen, ohne dass eine entgeltliche Verpflichtung gegenüber dem Teilnehmer begründet wird.
Schlussbemerkungen
  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Es gilt die STVO.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht. Eine unwirksame oder nichtige Bestimmung oder eines Teils einer Bestimmung wird durch eine solche Regelung ersetzt, die gesetzmäßig ist und dem Sinn und Zweck der beanstandenden Norm am nächsten kommt.